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Gleichmässigkeit der Strassenbeleuchtung

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9 Jahre 11 Monate her #1279 von OebeGuru
Sali Cosinus

Vorsicht - da bin ich nicht der gleichen Ansicht. Der Mittelwert ist klar definiert mit 3lux. Das unverständliche an der Formulierung ist dieser "Mindestwert". Der dürfte so nicht heissen, weil es sich klar um den "minimalen zulässigen Mittelwert" handelt.

Halte dich an diese drei Werte:
Emax 4.5lux
Emittel 3lux
Emin 0.6lux

Im übrigen wären 4.5lux im Mittel für die S5 Klasse übetrieben. Das würde heissen, dass du in Quartierstrassen viel mehr Leistung oder kürzere Abstände wählen müsstest.

Wenn es noch nicht klar ist - ruf mich an 052 682 13 87 - ist einfacher

Gruss OebeGuru


Gruss Oebe Guru

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9 Jahre 11 Monate her #1280 von Cosinus
Ich denke wir meinen schon das gleiche...

Ich habe ja nicht geschrieben dass der Mittelwert 4.5Lux haben soll. Bei meinem Satz zur Gleichmässigkeit hat sich jedoch ein Fehler eingeschlichen :blink:

der tatsächlich berechnete Maximalwert darf das 1.5-fache des für die Klasse vorgegebenen minimalen Mittelwertes nicht überschreiten

Deutsch ist halt eine schwere Sprache, und das Normengremium hat sich bei der Satzstellung offenbar auch so schwer getan wie wir zwei B)

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