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Gleichmässigkeit der Strassenbeleuchtung

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10 Jahre 4 Wochen her #1250 von Cosinus
Ich beschäftige mich zur Zeit mit Strassenbeleuchtungsberechnungen etwas tiefer. Die Normen geben Werte je nach Beleuchtungsklasse vor. Es gibt ein Grenzwert für die mittlere Beleuchtungsstärke in Lux der erreicht werden muss. Auch ein Grenzwert für die minimale Beleuchtungsstärke gibt es.

Konkret bei Klasse S5:
Emit in Lux = 3
Emin in Lux = 0.6

Die Norm äussert sich auch zur Gleichmässigkeit mit folgendem Abschnitt:

Um eine gewisse Gleichmäßigkeit zu gewährleisten, darf der tatsächliche Wert der mittleren Beleuchtungsstärke das 1,5-fache des für die Klasse vorgesehenen Mindestwertes nicht überschreiten.

Und genau diesen Satz verstehe ich nicht ganz. Kann mir da jemand von euch auf die Sprünge helfen? Wie komme ich auf den "Wert" für Gleichmässigkeit, oder ab wann gilt den nun die Strasse als gleichmässig ausgeleuchtet nach Norm?

www.planungstool.philips.com/strassenleu..._3:highlight:line_x5

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10 Jahre 2 Wochen her #1256 von OebeGuru
Sali Cosinus

Es geht um den Höchstwert in der Berechnung.

Beispiel Berechnung:
Höchstwert max = 10lux
Mittelwert = 5 lux

Mittelwert 5 lux x Faktor 1.5 = 7.5lux
(damit überschreitet der Höchstwert von 10lux die zulässige Grenze von 7.5lux)

Diese Grenze soll sehr helle Flecken auf der Strasse vermeiden. In der Praxis funktioniert das leider nur bedingt. Je tiefer die LPH je schwieriger wird es diesen Wert zu erfüllen. Bei bestehenden Lichtpunktabständen (Ersatzmassnahmen) bist du in den meisten Fällen chancenlos.

Hoffe die Antwort hilft dir weiter.

Bei Fragen melde dich unter 052 682 13 87

Gruss
OebeGuru

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10 Jahre 2 Wochen her #1257 von Cosinus
Hä?

Der Absatz aus der Norm nennt doch den Mindestwert und den Mittelwert. Du gehst aber vom Mittelwert und vom Maximalwert aus?

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10 Jahre 2 Wochen her #1258 von OebeGuru
Sali Cosinus

Sorry - ich musste auch nochmal nachlesen. Es ist tatsächlich etwas unverständlich formuliert aber ich hatte wohl trotzdem recht.

Definition:
Für Verkehrswege ist zusätzlich die Längsgleichmäßigkeit Ui definiert. Sie bezieht sich auf die Mitte des Fahrstreifens, auf die sich die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers im wesentlichen konzentriert. Sie wird durch das Verhältnis der minimalen Leuchtdichte Llmin zur maximalen Leuchtdichte Llmax auf dieser Linie beschrieben: Ul= Llmin/Llmax


Wichtig - die Definition geht von Leuchtdichten aus. In den S-Klassen ist jedoch die Beleuchtungsstärke massgebend und daher gilt dort der angegebene Faktor.

Der Text ist wirklich unglücklich formuliert. Um eine gewisse Gleichmäßigkeit zu gewährleisten, darf der tatsächliche Wert der mittleren Beleuchtungsstärke das 1,5-fache des für die Klasse vorgesehenen Mindestwertes nicht überschreiten.

Wenn du vom Minimalwert von 0.6lux als Referenzwert ausgehst, dürfte der Maximalwert bei 0.9lux liegen. Der wäre aber unter dem geforderten Mittelwert von 3lux.


Daraus schliesse ich, dass als Mindestwert der minimal geforderte Mittelwert von 3lux gemeint sein muss. Somit darf dein Höchstwert 4.5lux nicht überschreiten. Alles andere macht keinen Sinn und wäre auch nicht möglich. Du hast mich aber echt ins grübeln gebracht. Was für mich bisher selbstverständlich war, gehe ich dem nochmals genauer nach weil ich zu 100% sicher sein will ob ich keinen "Chääs" verzapfe.

Gruss OebeGuru

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10 Jahre 2 Wochen her #1259 von OebeGuru
Sali Cosinus

Bin in meinen Schulungsunterlagen fündig geworden. Siehe Anhang Seite 22. Dort findest du die Bestätigung.

Hoffe nun ist alles klar.

Wenn du noch mehr Infos benötigst - nicht zögern ich helfe gerne.

Gruss Oebe Guru
Anhänge:

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9 Jahre 11 Monate her #1278 von Cosinus
Hallo OebeGuru

Besten Dank für deine ausführliche Antwort, sehr kompetent! Ich bin dem auch nochmal vertieft nachgegangen und habe an anderen "Stellen" nachgefragt. Es kommen alle zum selben Schluss:

"der Absatz ist schlecht formuliert" :woohoo:

Du schreibts:

Daraus schliesse ich, dass als Mindestwert der minimal geforderte Mittelwert von 3lux gemeint sein muss. Somit darf dein Höchstwert 4.5lux nicht überschreiten.


Ich meine jedoch dass, tatsächliche berechnete Mittelwert < 4.5Lux sein sollte. Nicht der Höchstwert!

Fazit:

Klasse
S5
Emittel
3Lux
Emin
0.6Lux
Gleichmässigkeit
der tatsächlich berechneter Mittelwert darf das 1.5-fache des für die Klasse vorgegebenen minimalen Mittelwertes nicht überschreiten :silly:
Im Beispiel hier <4.5Lux

Gruss

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