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SUVA 5+5 Sicherheitsregeln

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9 Jahre 6 Monate her #1223 von Kondensator
Hallo in die Runde

Dieses 5+5 Regeln sollten alle von uns kennen und anwenden.Hand aufs Herz, wie setzt ihr das in Euren Betrieben um ? Meiner Meinung ist es eine echt gute Sache.
Eure Meinung würde mich interessieren. :)

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9 Jahre 6 Monate her #1224 von Kondensator
Natürlich sollte es heissen diese Regeln..Die Finger waren etwas zu schnell..

Regel 1 : Wir arbeiten mit einem klaren Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt.

Regel 2 : Wir arbeiten Arbeiten nur aus,wenn wir dafür geschult und berechtigt sind.

Regel 3 : Wir arbeiten mit sicheren und intakten Arbeitsmitteln.

Regel 4 : Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung.

Regel 5 : Wir nehmen Anlagen nur in Betrieb, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen vorgenommen
wurden.

plus 5 : Wir wenden die 5 Sicherheitsregeln konsequent an, für spannungsfreies Arbeiten.


Beste Grüsse und auf ein unfallfreies Arbeiten !!!

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9 Jahre 6 Monate her #1225 von Drosselspule
Hallo Kondensator

Bin deiner Meinung. Habe zu diesem Thema bereits vor 1 Jahr ein Thema eröffnet. Leider habe ich beim Thematitel nur SUVA erwähnt. Habe diesen in der Zwischenzeit angepasst.
Vielleicht ist es möglich, dass der Admin diese beiden Themen zu einem setzen kann ??

Gruss

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9 Jahre 6 Monate her #1226 von Administrator
Gute Idee "Drosselspule"! Ich habe die beiden Themen zusammengeführt.

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9 Jahre 6 Monate her #1227 von Drosselspule
Danke Admin :)

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9 Jahre 6 Monate her - 9 Jahre 6 Monate her #1228 von Sigma
Hallo zusammen

Die ganze Kampagne ist ja im Grunde nichts neues. Sämtliche Regeln sind auch mehr oder weniger schon in der StV geregelt. Hatte mir mal für eine Instruktion die Mühe gemacht die Artikel heraus zu suchen:

Regel 1 : Wir arbeiten mit einem klaren Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt.
Art. 69(3)
Art. 71(3)


Regel 2 : Wir arbeiten Arbeiten nur aus,wenn wir dafür geschult und berechtigt sind.
Art. 12
Art. 67(1)
Art. 76(1+2)


Regel 3 : Wir arbeiten mit sicheren und intakten Arbeitsmitteln.
Art. 68(1,2,3)

Regel 4 : Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung.
Art. 68(1a)
Art. 78(1,2)


Regel 5 : Wir nehmen Anlagen nur in Betrieb, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen vorgenommen wurden.
Art. 17
Art. 18
Art. 19
Art. 74
Letzte Änderung: 9 Jahre 6 Monate her von Sigma.

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