sugus schrieb: Ein provisorischer Netzanschluss wird von uns vorgängig bewilligt, dazu muss ein Anschlussgesuch gestellt werden. Der Anschlussnehmer erhält einen Brief, darin wird ihm unter anderem der maximal zulässige Anlaufstrom (3 % Wert Spannungsabfall) am Anschlusspunkt mitgeteilt.
Erhalten wir zu einem späteren Zeitpunkt Reklamationen von Kunden, welche sich durch Flicker gestört fühlen, wird der Verursacher von uns aufgefordert Massnahmen am Kran (oder anderen Geräten)zu treffen.
Genau so machen wir das auch, sehr gut Sugus!