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ESTI Weisung

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3 Jahre 7 Monate her #2043 von Hügliklemme
ESTI Weisung wurde erstellt von Hügliklemme
Weiss jemand von euch, wann die aktuelle ESTI Weisung zum Thema Strassenbeleuchtung angepasst wird? Die aktuelle Version ist ja nicht wirklich mehr zeitgemäss und passt nicht zur aktuellen LED Technologie.

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3 Jahre 7 Monate her - 3 Jahre 7 Monate her #2045 von OebeGuru
OebeGuru antwortete auf ESTI Weisung
Sali Hügliklemme

Hatte kürzlich eine Anfrage an das ESTI gerichtet. Es gibt in der ESTI_244_1016_d einige Unklarheiten. Das hat aber primär nichts mit LED oder konventionell zu tun. Lediglich mit der gewählten Schutzklasse.
  1. Frage «Isolationsmessung bei Schutzklasse II»
    Wenn eine Leuchte Sonderisoliert ist und mit LED betrieben wird, liegt die Betriebsspannung <50V DC, das Vorschaltgerät wird mit 230V sonderisoliert betrieben. Das Anschlusskabel vom Sicherungselement zur Leuchte wird ein EPR-PUR 3x1.5mm2 verwendet.
    → Viele sehen keinen Anlass, dass bei Neuinstallationen eine Iso.-Messung ausgeführt werden muss.
    → Der Schutzleiter überhaupt angeschlossen bzw. zu der Leuchte geführt wird
    → Die Leuchte sich ausserhalb des «Handbereichs von 2.5m» befindet und damit keine weiteren periodischen Messungen notwendig wären
Telefonische Antwort: ISO-Messung ist notwendig - das Kabel muss ebenfalls überprüft werden. (auch PUR-Kabel)
  1. Frage «sicherheitsmindernde Veränderungen»
    Dieser Punkt wird mit Verlaub in der Branche wild und völlig frei Interpretiert. Für die einen reicht eine protokollierte Sichtkontrolle, für die anderen stichprobenweise Prüfungen. Es gibt auch EVU’s die regeln das zusammen mit dem periodischen Leuchtmittelersatz den es mit der LED nicht mehr gibt.
    Wir haben die Situation, dass in den 60er bis in die 80er Jahre sehr viele Freileitungen verkabelt wurden. Viele der damals aufgebauten Kandelaber sind heute 40-60 Jahre alt. Eine unglaubliche Anzahl der Kandelaber sind heute noch in Betrieb und haben ihre Lebensdauer bereits deutlich überschritten.
Die grosse Problematik stellt sich bei Kandelaber welche über Zusatzelemente wie Schilder, Adventsbeleuchtungen, Mehrfachausleger usw. verfügen. Es sind aber genau diese Konstruktionen welche in den letzten Jahren zunehmend wegen Ermüdungsbrüchen umfallen. Da ich in dieser Branche über sehr viele Kontakte verfüge, kommen mir solche Vorfälle mit rasanter Steigerung zu Ohren. Es scheint ein Wunder, dass bisher grössere Unfälle ausblieben. Für viele sind es noch «Einzelfälle» aber die Zunahme ist klar ersichtlich.
Ein periodischer Kandelabersatz kenne ich aus keinem der mir bekannten EVU’s. Bezüglich Standsicherheitskontrollen und deren Qualität bestehen grosse Unterschiede. Es fehlt grundsätzlich an der Bereitschaft «sicherheitsmindernde Veränderungen» ernst zu nehmen.
Es tummeln sich Firmen auf dem Markt die angebliche Standsicherheitsprüfungen durchführen aber bei näherem Hinsehen fragwürdige Mesmethoden verwenden. Frei nach dem Motto – wer misst misst Mist.
→ Ist bezüglich dieser «sicherheitsmindernde Veränderungen» eine Präzisierung in Arbeit?
→ Welche Punkte kontrolliert das ESTI bei ihren Besuchen in den EVU’s
→ Welche Prüfverfahren sind zulässig? Gibt es eine Kontrollinstanz für deren Qualität?
→ Müsste nicht schweizweit ein Monitoring aufgezogen werden, wo welche Kandelaber spontan umfallen?

Telefonische Antwort:
  • Wir sind froh wenn die EVU’s überhaupt etwas kontrollieren
  • Mit einer Sichtkontrolle kann die mechanische Festigkeit eines Tragwerkes überprüft werden
  • Wenn die Kandelaber beim rütteln nicht sofort abbrechen sind sie sicher (Lausbubenstreiche inklusive)
  • Die Standsicherheitsverfahren sind per se fragwürdig und besonders die Biegetechnik schädigen den Kandelaber
  • Die Betriebsinhaber selbst wollen keine umfassenderen Kontrollen – Grund hohe Kosten
 
  1. Dokumentation Windlast
    Die EVU’s beziehen ihre Kandelabermasten auf dem freien Markt. Die Verantwortlichen müssten eine Dokumentation zur Windlastberechnungen ablegen. Das macht Keiner – zumindest habe ich noch nie jemanden getroffen der dies tut! Er hätte es auch sehr schwer.
    Mir ist keine Lieferfirma bekannt, welche den Kunden aufklären welchen Qualitätsstandard sie liefern. Nach Messprotokollen fragt man vergebens. Rückfragen in der Branche haben ergeben – der eine liefert Wandstärken welche für alle CH-Windlastzonen Gültigkeit besitzen aber das weiss nur der Lieferant. Andere haben von der Anforderung der Windlastzonen noch nie was gehört – Ja tatsächlich! Auf technische Informationen bezüglich Windlasten wartet man als Planer vergebens. Es scheint momentan – das wäre eigentlich nötig aber kümmert in der Branche niemanden!
    Existieren Dokumentationen von Kandelaber welche über Zusatzelemente wie Schilder, Adventsbeleuchtungen, Mehrfachausleger usw. verfügen? Deren Windlasten bleiben in den meisten Fällen völlig unbekannt. Da die Lieferanten von Zusatzelementen in der Regel keine CW-Werte liefern bleibt das auch im verborgenen.
    (Beispiel Adventbeleuchtung: Die Windangriffskräfte der zum Teil filigranen Konstruktionen bleibt immer unbekannt. Keine der in der Schweiz gängigen Lieferanten kann Werte für eine Berechnung liefern!)
→ Wenn Lieferanten und damit die Betreiber der Anlagen nicht in der Lage ist diese Dokumentation zu liefern – weshalb wird sie dann verlangt?→ Welche Punkte kontrolliert das ESTI bei ihren Besuchen in den EVU’s bezüglich Dokumentation der Windlasten?
→ müsste zu den verwandten Themen Pos.2 und 3  nicht vermehrt Aufklärung betrieben werden?

Antwort ESTI - Die Dokumentation der Windlast ist bloss ein Papiertiger und wird nicht kontrolliert
  1. Messung Schlaufenimpedanz
Diese periodische Messung bezieht sich immer auf ein «Normalschaltzustand». Dieser Betriebszustand müsste theoretisch zusammen mit dem Messwert abgelegt werden um dessen Nachvollziehbarkeit zu dokumentieren. Die Werte verändern sich sobald Netze umgeschaltet oder wenn sich Impedanzen durch Netzumbauten verändern. Ich kenne einige EVU’s die über kein Schaltschemata für ihre Oebe verfügen! Ein Mindeststandard der fehlt. Veränderungen im Netz müssten zwingend Nachmessungen zur Überprüfung der Schutzorgane nach sich ziehen. Diese Überprüfung fehlt in der Regel.→ Wie interpretiert das ESTI Messwerte wenn NS-seitig kein Schaltzustand nachgeführt wird?
→ genügt es, die sich veränderten Werte bei der nächsten periodischen Messung zu überprüfen?Keine Antwort - er musste dann an eine Sitzung


Zuletzt meinte der Inspektor - es gäbe keine rechtliche Grundlage für die Prüfung der Tragwerke. Wenn ich eine hätte dann müsse ich ihm diese liefern. Das habe ich dann auch getan. Mit der Aufforderung er solle sein schwachsinniges Geschwätze schriftlich formulieren und mir wie es sich gehört eine fundierte Antwort liefern. Das war vor 3 Wochen. Ich melde mich bei dir wenn ich mehr weiss....

Mir ist es ehrlich gesagt ein Rätsel was in diesem Laden schief läuft....

Gruss OebeGuru (Patrick Frutig)
Letzte Änderung: 3 Jahre 7 Monate her von OebeGuru.

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3 Jahre 7 Monate her #2051 von OebeGuru
OebeGuru antwortete auf ESTI Weisung
Sali - hier endlich die Stellungnahme vom ESTI (Herr Bischoff) - siehe Anhang. 

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