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Beleuchtung einer Strasse
8 Jahre 10 Monate her #1692
von Stromer
Beleuchtung einer Strasse wurde erstellt von Stromer
Hallo
Gleich noch eine Frage zum Thema Strassenbelecuhtung. Gibt es irgendwo eine Stelle im Gesetz oder ähnlich die besagt wann eine Strasse ausgeleuchtet sein sollte? Meine Frage ziuelt darauf ab, es gibt ja zahlreiche 80er Strecken die nicht beleuchtet sind. Gibt es Kriterien die das beleuchten notwendig machen?
Gruss
Gleich noch eine Frage zum Thema Strassenbelecuhtung. Gibt es irgendwo eine Stelle im Gesetz oder ähnlich die besagt wann eine Strasse ausgeleuchtet sein sollte? Meine Frage ziuelt darauf ab, es gibt ja zahlreiche 80er Strecken die nicht beleuchtet sind. Gibt es Kriterien die das beleuchten notwendig machen?
Gruss
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8 Jahre 10 Monate her #1696
von OebeGuru
OebeGuru antwortete auf Beleuchtung einer Strasse
Hallo Stromer
Es ist eine Frage des öffentlichen Interesse. Falls dieses besteht muss eine Beleuchtung erstellt werden. Dies gilt insbesondere im Innerortsbereich. Ausserorts wird meist auf eine Beleuchtung verzichtet.Dabei sind die Zonenpläne der Gemeinden und Städte beizuziehen.
Die Strasse wird als „Werk“ bezeichnet. Für Mängel an der Strasse haftet das Gemeinwesen als Eigentümer nach OR 58.
Die unmittelbare ständige Umgebung einer Strasse gehört mit zum Verantwortungsbereich des Eigentümers. Dazu zählen insbesondere Abschrankungen, Hydranten, Signaltafeln, Kandelaber usw.
Der Eigentümer muss sein Werk so erstellen, dass es beim bestimmungsgemässen Gebrauch genügende Sicherheit bietet.
Auszug aus Obergerichts-Urteilen Kt. Zürich:
„Auch ältere oder behinderte Personen müssen sich sicher und gefahrlos bewegen können.“ / „... technisch möglich ist und die entsprechenden Kosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen zum Schutzinteresse der Benützer und zum Zweck des Werks.“
An den Fach-Normen wird ein Gericht messen, was der heutige Stand der Technik und der vorgeschlagenen Sicherheit ist.
Das schweizerische Bundesgericht betrachtet Normen faktisch als Ausdruck des Standes der Technik.
Somit erhalten diese Normen insoweit rechtliche Wirkung, dass die Gerichte sie für die Beurteilung eines Falles beiziehen und ohne objektive Gründe nicht davon abweichen.
Das Bundesgericht vermeidet es, private technische Normen allein wegen ihrer privaten Herkunft als unbeachtlich zu erklären. Der Ansatz des Bundesgerichtes ermöglicht eine sachgerechte Lösung im Einzelfall.
Du siehst es gibt keine eindeutige Antwort auf deine Frage. Der Inhaber der Strasse bestimmt darüber ob eine Beleuchtung erstellt wird. Wenn eine erstellt wird, so muss sie den Normen genügen.
Hoffe die Amtwort hilft...
Oebe Guru
Es ist eine Frage des öffentlichen Interesse. Falls dieses besteht muss eine Beleuchtung erstellt werden. Dies gilt insbesondere im Innerortsbereich. Ausserorts wird meist auf eine Beleuchtung verzichtet.Dabei sind die Zonenpläne der Gemeinden und Städte beizuziehen.
Die Strasse wird als „Werk“ bezeichnet. Für Mängel an der Strasse haftet das Gemeinwesen als Eigentümer nach OR 58.
Die unmittelbare ständige Umgebung einer Strasse gehört mit zum Verantwortungsbereich des Eigentümers. Dazu zählen insbesondere Abschrankungen, Hydranten, Signaltafeln, Kandelaber usw.
Der Eigentümer muss sein Werk so erstellen, dass es beim bestimmungsgemässen Gebrauch genügende Sicherheit bietet.
Auszug aus Obergerichts-Urteilen Kt. Zürich:
„Auch ältere oder behinderte Personen müssen sich sicher und gefahrlos bewegen können.“ / „... technisch möglich ist und die entsprechenden Kosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen zum Schutzinteresse der Benützer und zum Zweck des Werks.“
An den Fach-Normen wird ein Gericht messen, was der heutige Stand der Technik und der vorgeschlagenen Sicherheit ist.
Das schweizerische Bundesgericht betrachtet Normen faktisch als Ausdruck des Standes der Technik.
Somit erhalten diese Normen insoweit rechtliche Wirkung, dass die Gerichte sie für die Beurteilung eines Falles beiziehen und ohne objektive Gründe nicht davon abweichen.
Das Bundesgericht vermeidet es, private technische Normen allein wegen ihrer privaten Herkunft als unbeachtlich zu erklären. Der Ansatz des Bundesgerichtes ermöglicht eine sachgerechte Lösung im Einzelfall.
Du siehst es gibt keine eindeutige Antwort auf deine Frage. Der Inhaber der Strasse bestimmt darüber ob eine Beleuchtung erstellt wird. Wenn eine erstellt wird, so muss sie den Normen genügen.
Hoffe die Amtwort hilft...
Oebe Guru
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