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Kabelbeschriftung im Kabelkeller

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2 Jahre 11 Monate her #2063 von Stone
Nach einer Abnahmekontrolle durch das EstI habe ich folgenden Mangel in einer Trafostation:

- Kabel müssen auch im Kabelkeller der Trafostation beschriftet sein

Als Begründung wurden der Art. 66 der LEV angegeben. "Kabel müssen an den Enden sowie an zugänglichen Stellen eindeutig, dauerhaft und 
gut sichtbar gekennzeichnet sein."
in der STI 240.1199 Erläuterungen zur LEV steht  "Dies gilt insbesondere, wenn Leitungen verschiedener Spannungsebenen und/oder Betriebsinhaber zusammentreffen und die Kabelidentifikation nicht eindeutig möglich ist".

Ich bin der Meinung, dass in einer normalen Trafostation die Kabelidentifikation einfach möglich ist.
Spielt man den Gedanken weiter, so müsste man ja auch noch in den Kabelschächten die Kabel bezeichnen. 

Ich bin gespannt, welche Erfahrungen ihr mit dem Thema gemacht habt.

Gruss Stone


 

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2 Jahre 9 Monate her #2064 von Drosselspule
Hallo Stone

Wie vom ESTI erwähnt, müssen die Kabel im Kabelkeller der Trafostation beschriftet sein. In einem Kabelkeller ist die Verwechslungsgefahr gegenüber Trafostationen mit Doppelboden höher.

Gruss
Drosselspule

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2 Jahre 9 Monate her #2067 von Cosinus
Ich hoffe der User Drosselspule meint das nicht im ernst :-)

Ich kenne kaum ein EVU, dass sämtliche seiner Kabel im Keller einer Trafostation beschriftet. Nach mir sind die Kabel an den Enden ausreichend beschriftet, wenn diese an den Schaltleisten (Niederspannung) oder am Lasttrenner (Hochspannung) gekennzeichnet sind. Halt wieder einmal so ein nicht praktikabler ESTI Furz, sorry die Ausdrucksweise.

Gruss

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