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ESTI Weisung Nr. 407/0919

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5 Jahre 1 Monat her #1983 von Flaschenzug
Hallo Netzbauwelt
Seit einigen Tagen ist die überarbeitete Version der ESTI 407 im Umlauf. Alt war es eine Richtline neu eine Weisung.
Von Seite 21 bis 28 stellen sich mir einige Fragen.
Bei der alten Version 0909 gab es die Stufe 0 bei der Kurzschlussströme (Ik) kleiner 1kA als ungefährlich eingestuft werden. Sowie für die Bekleidung keine Vorgaben gemacht wurden (Empfehlung 100% Baumwolle). In der neuen Version 0919 heisst die Stufe neu G (für Grundstufe) die Bekleidung besteht neu aus 100% Baumwolle, Schutzbrille, Isolierhandschuhen.
Der Anwendungsbereich der Stufe G ist noch interessant. Auf Seite 23 bei Kontrollgängen/ Arbeiten an Anlagen, welche nach den 5 Sicherheitsregeln gesichert sind (also bereits ausgeführt!). Weiter steht z.B. Arbeiten an spannungsfreien Anlagen, Sichtkontrollen, Ablesen von Messeinrichtungen (Schutz grösser /gleich als IP2X)
Das gilt für alle Spannungsebenen. Auf Seite 26 kommt einfach Schutz grösser / gleich als IP3X zur Anwendung.

Frage, wieso benötige ich eine Schutzbrille und Isolierhandschuhe bei spannungsfreien nach den 5 Sicherheitsregeln gesicherten Anlagen.

In der Tabelle auf Seite 23 steht, dass ich beim Bedienen einer Lichtbogensicheren Anlage Schutzstufe 1 anzuziehen habe.
Bedienen ist doch gemäss Starkstromverordnung Art. 66 gefahrlos und gilt nicht als Arbeit.
Das Gleiche gilt für die Tabelle auf Seite 26 von geschlossenen, gekapselten Kompakt- Schaltanlagen.

Was meint Ihr dazu?

Weiter, wie schalte ich eine 400Ampere Sicherung in einer TS mit 2x 1MVA Trafo parallel geschalten?
Die PSA Schutzstufe 3 (1&2) geht bis max. 20kA. Wenn ich einen Trafo ausschalte (Massnahme) habe ich immer noch mehr als 20kA Kurzschlussstrom Ipc. Ich könnte dann noch das Relais auf minimale Zeit einstellen(Massnahme).
Ob das im Ereignisfall dem ESTI reicht?

Was meint Ihr dazu?

Mit freundlichem Netzelektrikergruss

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5 Jahre 2 Tage her #1986 von Hügliklemme
Ich gebe dir in allen Punkten absolut recht und auch ich verstehe die neue Weisung nicht so richtig. Für mich nicht praxistauglich! Wurde dieses Dokument denn mit der Branche abgesprochen, es scheint als sei das ein "Schreibtisch-ein-Mann-Dokument" zu sein?

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4 Jahre 11 Monate her #1987 von Drosselspule
Das ESTI hat zu den Weisungen 407 kürzlich ein Schreiben verfasst in welcher die zulässige zusätzliche Schutzmassnahmen zur Begrenzung des Kurzschlussstromes verweist. Im Schreiben ist die Rede von Arbeitsschutzsicherungen, welche den Durchlassstrom und Energie mittels kurzer Abschaltzeit begrenzen. Wenn ich diese Massnahem umsetzen muss in einer Trafostation, kann ich die Trafostation zukünftig abschalten für Arbeiten AUS-NS1 und AUS-NS2.

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Diesbezüglich ist die ESTI Weisung 100, welche per 01.06.2019 ihre Gültigkeit hat zu berücksichtigen. Einen schriftlichen Auftrag muss nebst AUS-NS2 auch bei AUS-NS1 und in der Nähe unter Spannung erfolgen. Ist euch bewusst, dass bei in der Nähe unter Spannung ein schriftlicher Auftrag nach ESTI 100 erfolgen muss? Die Schriftlichkeit überbordet …..

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Die Massnahmen hat sich das ESTI selbst zu verschulden, weil sie in vergangenen Jahren die Bewilligungen am Schreibtisch des jeweiligen EVU abgehandelt hat und draussen die Kontrollen unterlassen hat. Eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen durch das ESTI hat leider bis heute nie stattgefunden. Heute setzt das ESTI die Pflicht um und die EVU sind die leittragenden von früheren nicht konformen Installationen.
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4 Jahre 9 Monate her #1994 von Rutenwagen
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