Abgabe von Arbeitskleidung
9 Jahre 6 Monate her #1623
von ScoutBoy
Abgabe von Arbeitskleidung wurde erstellt von ScoutBoy
Hallo zusammen
habe mal eine Frage
darf mir der Arbeitgeber ein Guthaben für Arbeitskleider aufbrummen??
Fakt ist in unserem betrieb sollen wir für nächstes Jahr ein guthaben von 200.- haben können aber selber zusammenstellen was wir wollen.
sprich hosen kosten 90.- t-shirt 10.- usw
da sind ja 200.- sehr schnell zusammen
wennn wir mehr wollen müssen wir den rest selber berappen
kann doch nicht sein das der arbeitgeber sagen kann ich muss eine Schaltjacke haben aber ich diese ja dann fast selbst bezahlen muss ???
Was ist eure meinung dazu ??
hat vieleicht einer gesetzesartikel dazu ???
Gruss ScoutBoy
habe mal eine Frage
darf mir der Arbeitgeber ein Guthaben für Arbeitskleider aufbrummen??
Fakt ist in unserem betrieb sollen wir für nächstes Jahr ein guthaben von 200.- haben können aber selber zusammenstellen was wir wollen.
sprich hosen kosten 90.- t-shirt 10.- usw
da sind ja 200.- sehr schnell zusammen
wennn wir mehr wollen müssen wir den rest selber berappen
kann doch nicht sein das der arbeitgeber sagen kann ich muss eine Schaltjacke haben aber ich diese ja dann fast selbst bezahlen muss ???
Was ist eure meinung dazu ??
hat vieleicht einer gesetzesartikel dazu ???
Gruss ScoutBoy
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9 Jahre 6 Monate her #1624
von Hertz
Hertz antwortete auf Abgabe von Arbeitskleidung
Hallo ScoutBoy
Habe hier einen passenden Artikel in der VUV (Verordnung über die Unfallverhütung) gefunden.
Art. 5 Persönliche Schutzausrüstungen
Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie Schutzhelme, Haarnetze, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzgeräte gegen Absturz und Ertrinken, Hautschutzmittel sowie nötigenfalls auch besondere Wäschestücke zur Verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden können.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Gruss Hertz
Habe hier einen passenden Artikel in der VUV (Verordnung über die Unfallverhütung) gefunden.
Art. 5 Persönliche Schutzausrüstungen
Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie Schutzhelme, Haarnetze, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzgeräte gegen Absturz und Ertrinken, Hautschutzmittel sowie nötigenfalls auch besondere Wäschestücke zur Verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden können.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Gruss Hertz
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9 Jahre 5 Monate her - 9 Jahre 5 Monate her #1628
von safety
safety antwortete auf Abgabe von Arbeitskleidung
Hallo zusammen
Ich empfehle dir auch einmal die Suva Broschüre "Alles, was Sie über PSA wissen müssen" Nr. 44091 zu lesen. Dort sind die Pflichten und Rechte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut beschrieben und weiter sind die verschiedenen PSA's erklärt.
Dort steht auch z.B.
PSA kommen erst zum Einsatz, wenn die Unfall und Gesundheitsgefahren nicht durch Ersatzmassnahmen (Substitution), Schutzeinrichtungen oder arbeitsorganisatorische Massnahmen vermieden
oder ausreichend begrenzt werden können.
Kosten
Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle erforderlichen Massnahmen zu treffen. Folgerichtig gehen die daraus entstehenden Kosten (z.B. für PSA) zu seinen Lasten (VUV Art. 5 und 90).
Fazit zu deiner Frage:
Dein Arbeitgeber hat, wenn dies notwendig ist, dir eine zumutbare PSA (nicht nur Kleider, sondern auch Helm, Warnkleidung etc.) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Gruss
safety
Ich empfehle dir auch einmal die Suva Broschüre "Alles, was Sie über PSA wissen müssen" Nr. 44091 zu lesen. Dort sind die Pflichten und Rechte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut beschrieben und weiter sind die verschiedenen PSA's erklärt.
Dort steht auch z.B.
PSA kommen erst zum Einsatz, wenn die Unfall und Gesundheitsgefahren nicht durch Ersatzmassnahmen (Substitution), Schutzeinrichtungen oder arbeitsorganisatorische Massnahmen vermieden
oder ausreichend begrenzt werden können.
Kosten
Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle erforderlichen Massnahmen zu treffen. Folgerichtig gehen die daraus entstehenden Kosten (z.B. für PSA) zu seinen Lasten (VUV Art. 5 und 90).
Fazit zu deiner Frage:
Dein Arbeitgeber hat, wenn dies notwendig ist, dir eine zumutbare PSA (nicht nur Kleider, sondern auch Helm, Warnkleidung etc.) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Gruss
safety
Letzte Änderung: 9 Jahre 5 Monate her von safety.
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