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ESTI Eingabe Niederspannungsleitung

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9 Jahre 4 Monate her #1576 von Günther
Hallo Zusammen
Bis anhin war ich mir sicher, dass keine NS-Leitung bei der ESTI gemeldet werden muss.
Oder gibt es Ausnahmen?
(Zum Beispiel: Leitungsführung durch einen Wald oder unter einem Bach .... ?)
Kann mir jemand weiterhelfen?

Wünsche einen schönen Tag

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9 Jahre 4 Monate her #1577 von Erpel65
Hoi Günther

gem. Handbuch "Berchtold" Ausgabe 2011/12 können auch NS Anlagen betroffen sein:

Niederspannungsanlagen <1'000 VAC oder <1'500 VDC
- Niederspannungsverteilnetze im Bereich von eidg. oder kantonalen Schutzgebieten.
- Ersatz für Hauptverteilungen in Trafostationen (Einhaltung der NISV)

siehe auch Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren VPeA vom 2.2.00

Im Zweifelsfalle gibt Dir das ESTI sicher Auskunft.

Gruss
Erpel65

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9 Jahre 4 Monate her #1580 von Kabelhund
Hallo zusammen

Hier noch die ESTI Richtlinie dazu, siehe Seite 5, Punkt 2.2...

Gruss

Kabelhund

Gruss in die Netzbauwelt! Haltet die Spannung hoch!!!
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