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Verantwortungsbereich Erdung für Hausanschlüsse

Umfrage: Verantwortung Erdung HA (endet am 0000-00-00 00:00:00)

EVU
6 33.3%
Liegenschaftsbesitzer
12 66.7%
Anzahl der Wähler: 18
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11 Jahre 9 Monate her #586 von Stromer
Sehr guter Artikel den du da hochgeladen hast. Demnach ist tatsächlich der Liegenschaftsbesitzer veranwortlich für die Erdung am HAK. Das war mir nicht bewusst ...

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11 Jahre 9 Monate her #607 von Hügliklemme
Habe inzwischen noch weiter recherchiert, die EVU's handhaben es tatsächlich sehr unterschiedlich. Vermutlich gibt es keine allgemein Lösung. Jedoch ist es in der NIN, in den Werkvorschriften Deutschschweiz und in einem Merkblatt des Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches eindeutig geregelt. Verantwortung Hausbesitzer.

Gruss




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