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Verantwortungsbereich Erdung für Hausanschlüsse

Umfrage: Verantwortung Erdung HA (endet am 0000-00-00 00:00:00)

EVU
6 33.3%
Liegenschaftsbesitzer
12 66.7%
Anzahl der Wähler: 18
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11 Jahre 10 Monate her #419 von Hügliklemme
Hallo

Wie ist bei euch die Verantwortung bezüglich Erdung von Hausanschlüssen geregelt? Bei uns liegt die Verantwortung inkl. Kosten beim EW. Habe noch eine Umfrage hinzugefügt.

Gruss

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11 Jahre 10 Monate her #476 von Kabelhund
Hallo,
Ich kenne ein kleines EVU, welches dieses problem wie folgt handhabt: pro meter graben im öffentlichen grund wird auch ein erdband verlegt. Wenn nun ein kunde seine 'hauserde' an dieses anschliessen möchte, dann kann er das erdband für fr 500.- benutzen, inklusive anschluss am hausanschlusskasten durch das evu. Ich persönlich finde das eine tolle lôsung für alle beteiligten.

Gruss
Kabelhund

Gruss in die Netzbauwelt! Haltet die Spannung hoch!!!

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11 Jahre 10 Monate her #479 von Lichtbogen
Guten Tag

Meiner Meinung nach ist der Liegenschaftsbesitzer für die Erdung verantwortlich. Dies ist irgendwo in der NIV oder NIN geregelt. Ich denke, dass es problematischer wird, wenn das EVU eine bestehende Situation verändert (Abbruch der Wasserleitung). Ich weiss nicht, ob es für diese Situation eine Vorschrift gibt. Falls ja, würde mich interessieren welche.

Zum Beitrag von Kabelhund: Wir vergraben ebenfalls tonnenweise Kupfer im öffentlichen Grund. Ich bin noch nicht sehr lange in diesem Gebiet tätig, ich frage mich jedoch ernsthaft, ob mit diesem System nicht unnötig geld "verlocht" wird. Zudem frage ich mich, ob nicht auch Probleme mit Ausgleichsströmen entstehen können.

Für weitere Erfahrungsberichte bin ich dankbar.

Gruss

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11 Jahre 9 Monate her #533 von Stromer
Ich meine, dass der Netzbetreiber einzig und allein verantwortlich für die Nullung am HAK verantwortlich ist. Somit kann er die Nullungsbedingungen einhalten. Dazu wurde früher vorwiegend die Wasserleitung verwendet, heute eher Tiefenerder oder CU-Seil/Band ein paar Meter ab HAK. Daher scheint mir die von Kabelhund beschriebene Praxis etwas fragwürdig, da ja nicht Geld verlangt werden kann für etwas, das ja der Verteilnetzbetreiber zu "betreiben" hat.

Was meint ihr dazu?

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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #550 von ScoutBoy
Also in unserem Betrieb ist es sache des Eigentümers

Hab folgendes Dokument bei uns im Betrieb gefunden. Dieses bezieht sich aber nur auf abänderungen
Siehe Anhang

Gruss ScoutBoy
Anhänge:
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von ScoutBoy .

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11 Jahre 9 Monate her #582 von safety
Es ist ganz klar der Hauseigentümer.

Ich habe hier ein interssanten Artikel vom ESTI.

Gruss safety
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