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Neutalleiterunterbruch in der Installation
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9 Jahre 8 Monate her #1521
von Kondensator
Neutalleiterunterbruch in der Installation wurde erstellt von Kondensator
Hallo in die Runde
Ein Kolleg von mir hatte in der Installation ein Neutralleiterunterbruch.Da der Schaden sehr gross war hat er Ihn der Versicherung angemeldet. Da die Installation schon 20 Jahre alt ist haftet meiner Meinung niemand mehr. Habt ihr da andere Meinungen ?
Freundlicher Gruss
Alex Steimen
Ein Kolleg von mir hatte in der Installation ein Neutralleiterunterbruch.Da der Schaden sehr gross war hat er Ihn der Versicherung angemeldet. Da die Installation schon 20 Jahre alt ist haftet meiner Meinung niemand mehr. Habt ihr da andere Meinungen ?
Freundlicher Gruss
Alex Steimen
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- Drosselspule
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9 Jahre 8 Monate her #1522
von Drosselspule
Drosselspule antwortete auf Neutalleiterunterbruch in der Installation
Hallo Kondensator
Die Haftung ist beim Eigentümer, er ist allein verantwortlich für den guten Zustand der elektrischen Installationen.
Habe ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2012.
Gruss
Drosselspule
Die Haftung ist beim Eigentümer, er ist allein verantwortlich für den guten Zustand der elektrischen Installationen.
Habe ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2012.
Gruss
Drosselspule
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9 Jahre 8 Monate her #1524
von Oberwelle
Oberwelle antwortete auf Neutalleiterunterbruch in der Installation
Moin..
eine Neutralleiterunterbrechung bedeutet nun automatisch, daß die Versorgungsspannung nicht mehr in den angegebenen Toleranzen liegt. Ich denke mal die EN 50160 gilt auch in der Schweiz ?!
Von daher würde ich den Fall nicht so "einfach" abtuen.
Grüße OW
eine Neutralleiterunterbrechung bedeutet nun automatisch, daß die Versorgungsspannung nicht mehr in den angegebenen Toleranzen liegt. Ich denke mal die EN 50160 gilt auch in der Schweiz ?!
Von daher würde ich den Fall nicht so "einfach" abtuen.
Grüße OW
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9 Jahre 8 Monate her #1525
von Kondensator
Kondensator antwortete auf Neutalleiterunterbruch in der Installation
Hallo in die Runde. Jetzt ist es so, dass die Gebäudeversicherung die Kosten der defekten eingebauten Geräte übernimmt.
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9 Jahre 7 Monate her #1544
von Woidler
Woidler antwortete auf Neutalleiterunterbruch in der Installation
Hallo Alex,
wohnt dein Kollege zur Miete ist wohl die Versicherung des Vermieters in der Pflicht!
Gehört ihm die Wohnung/ das Haus kommt es darauf an, ob in den letzten 20 Jahren eine
periodische Hausinstallationskontrolle durchgeführt wurde und ein Vermerk protokolliert ist.
Nach meiner persönlichen Erfahrung ist es sonst ein technisches Gebrechen dass durchaus in
zwanzig Jahren auftauchen kann! So einen Schaden haben damals die Versicherungen übernommen!
wohnt dein Kollege zur Miete ist wohl die Versicherung des Vermieters in der Pflicht!
Gehört ihm die Wohnung/ das Haus kommt es darauf an, ob in den letzten 20 Jahren eine
periodische Hausinstallationskontrolle durchgeführt wurde und ein Vermerk protokolliert ist.
Nach meiner persönlichen Erfahrung ist es sonst ein technisches Gebrechen dass durchaus in
zwanzig Jahren auftauchen kann! So einen Schaden haben damals die Versicherungen übernommen!
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9 Jahre 7 Monate her #1547
von Erpel65
Erpel65 antwortete auf Neutalleiterunterbruch in der Installation
Hallo zusammen
Ich hatte vor etwa 3 -4 Jahren einen Fall:
EFH mit Einliegerwochnung als Büro/Kleingewerbe vermietet.
(Der Mieter stellt spez. Klebeetiketten für Maschinen her)
An der bestehenden Installation wurde mindestens 10 - 15 Jahre nichts verändert.
Aus heiterem Himmel gab es in der UV ein Neutralleiter-Unterbruch. Der Mieter hat gemerkt, dass etwas nicht mehr stimmt und sehr schnell und gut reagiert. Er hat an allen Kabeln die erreichte gezogen, bis die Stecker raus kamen.
Trotzdem entstanden an Computer und Spezialdruckern ein Schaden von über 10'000.-- Franken.
Keine Versicherung hat den Schaden oder auch nur Teile davon übernommen!
(weder Gebäudeversicherung noch irgend eine Haftpflicht)
Die Gebäudeversicherung sagte es sei kein Elementarschaden und nach 10 - 15 Jahren könne so etwas schon mal vorkommen...
Die Haftpflichtversicherungen fühlten sich nicht zuständig, zumal keinem ein Verschulden nachgewiesen werden könne und ein äusserer "Auslöser" fehle.
Gem. Rechtsdienst haben wir als Eigentümer unsere Sorgfaltspflicht wahrgenommen, indem wir die regelmässige Installationskontrolle immer durchführen liessen. Es lasse sich keine Schuld oder Vernachlässigung der Pflichten nachweisen. Darum sei das "Restrisiko" beim Mieter.
Der Mieter blieb somit auf seinem Schaden sitzen.
Wir als Vermieter haben uns aus Kulanz bei dem langjährigen Mieter zu einem grossen Teil am Schaden beteiligt.
Gruss
Erpel65
Ich hatte vor etwa 3 -4 Jahren einen Fall:
EFH mit Einliegerwochnung als Büro/Kleingewerbe vermietet.
(Der Mieter stellt spez. Klebeetiketten für Maschinen her)
An der bestehenden Installation wurde mindestens 10 - 15 Jahre nichts verändert.
Aus heiterem Himmel gab es in der UV ein Neutralleiter-Unterbruch. Der Mieter hat gemerkt, dass etwas nicht mehr stimmt und sehr schnell und gut reagiert. Er hat an allen Kabeln die erreichte gezogen, bis die Stecker raus kamen.
Trotzdem entstanden an Computer und Spezialdruckern ein Schaden von über 10'000.-- Franken.
Keine Versicherung hat den Schaden oder auch nur Teile davon übernommen!
(weder Gebäudeversicherung noch irgend eine Haftpflicht)
Die Gebäudeversicherung sagte es sei kein Elementarschaden und nach 10 - 15 Jahren könne so etwas schon mal vorkommen...
Die Haftpflichtversicherungen fühlten sich nicht zuständig, zumal keinem ein Verschulden nachgewiesen werden könne und ein äusserer "Auslöser" fehle.
Gem. Rechtsdienst haben wir als Eigentümer unsere Sorgfaltspflicht wahrgenommen, indem wir die regelmässige Installationskontrolle immer durchführen liessen. Es lasse sich keine Schuld oder Vernachlässigung der Pflichten nachweisen. Darum sei das "Restrisiko" beim Mieter.
Der Mieter blieb somit auf seinem Schaden sitzen.
Wir als Vermieter haben uns aus Kulanz bei dem langjährigen Mieter zu einem grossen Teil am Schaden beteiligt.
Gruss
Erpel65
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