Skip to main content

Netzkostenbeitrag

Mehr
10 Jahre 7 Monate her #1038 von Drosselspule
Netzkostenbeitrag wurde erstellt von Drosselspule
Bei Neubauten hat der Netzanschlussnehmer Netzkosten zu leisten. Die Netzkosten bemessen sich grundsätzlich nach der durch den Netzanschluss maximal beanspruchte Anschlussleistung. Nach einigen Jahren wird das Anschlussobjekt abgerissen und durch einen kompletten Neubau ersetzt. Meine Frage; Werden die Netzkosten (Anschlussleistung in A oder kVA) vom Altbau an Neubau angerechnet?

Wie regeln das eure EVU`s?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
10 Jahre 7 Monate her #1039 von Hügliklemme
Hallo Drosselspule

Bei uns ist das folgendermassen. Wenn ein Anschlussobjekt abgerissen wird, muss der Netzanschluss innert Jahresfrist wieder montiert sein. So verhindern wir "ewige" Baustellen und komplizierte undurchsichtige Eigentümerwechsel. Verrechnet wird in dem Fall der effektive Aufwand für Demontage und Montage. Bauliche Aufwendungen gehen zu Lasten Bauherr. Läuft die vorher erwähnte Jahresfrist ab, wird ein Neuanschluss verrechnet.

Wenn gleichzeitig eine Netzverstärkung seitens Bauherr bestellt wird (Querschnittsverstärkung), so wird der Netzanschlussbeitrag verrechnet sowie die Differenz des Netzkostenbeitrages vom bestehenden zum neuen Netzanschluss. Bauliche Aufwendungen gehen zu Lasten Bauherr.

So wie ich die Netzbranche kenne, ist das die gängige Praxis.

Gruss

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
10 Jahre 7 Monate her #1042 von Drosselspule
Ist es nicht üblich, wenn ein angeschlossenes Anschlussobjekt bei Abbruch wieder als Neuanschluss betrachtet wird? Unsere Versorgungsinfrastruktur ist zwischen 30 und 40 Jahren abgeschrieben und muss wieder erneuert werden. Wäre somit durchaus gerechtfertigt.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
10 Jahre 7 Monate her #1043 von Hügliklemme
Teils Teils ...

Zunächst ist es wichtig wie was definiert wurde oder wird.

Anschlussbeitrag = Netzanschlussbeitrag + Netzkostenbeitrag

Netzanschlussbeitrag = Beinhaltet die Kosten für die Erstellung des Netzanschluss innerhalb des Grundstück
Netzkostenbeitrag = deckt einen Teil der Kosten des vorgelagerten Netzes

Der Anschlussnehmer hatte ja ursprünglich auch einen Netzkostenbeitrag geleistet, daher ist es nicht gerechfertigt (sofern gleicher Querschnitt) erneut einen Netzkostenbeitrag in Rechnung zu stellen. Abschreibung hin oder her ... Die Versorgungsinfrastruktur wie von dir beschrieben finanziert sich ja nicht nur durch die Anschlussnehmer (Änderung/Neubau), sondern auch durch die Netzdurchleitung die ja fortwährend Einnahmen über den Verbrauch an Energie generiert.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
10 Jahre 7 Monate her #1047 von ctx
ctx antwortete auf Netzkostenbeitrag
Bei uns ist es ein Neuanschluss wenn er nicht innerhalb von 5 Jahren reaktiviert wird.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.255 Sekunden
Powered by Kunena Forum