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Ersatz alter Hausanschlüsse 0.4kV

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11 Jahre 11 Monate her #213 von OebeGuru
Ausgangslage: Ein altes Papierbleikabel 10mm2 muss ersetzt werden.

Die neuen Empfehlungen des VSE sehen vor, dass der Grundeigentümer die bautechnischen Kosten trägt. (Tiefbau und Rohranlage)

Wer hat Erfahrungen wenn:
- Ein Eigentümer sich weigert
- Die finanziellen Mittel des Eigentümers nicht zur Verfügung stehen
- Kann die Stromversorgung eingestellt werden wenn sich ein Hauseigentümer verweigert.

Hat jemand Standartbriefe zu dem Thema (Anschreiben Eigentümer?)

Vielen Dank
Oebe Guru

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11 Jahre 11 Monate her #227 von Sigma
Hallo

Ein gutes Thema, dass du hier ansprichst. Also wir sanieren in diesem Beispiel dann den Hausanschluss einfach nur bis zur Parzellengrenze. Du schreibst, dass das Papierbleikabel ersetzt werden muss. Aus welchem Grund?

Gruss

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11 Jahre 10 Monate her #484 von Lineman
Hallo Oebe Guru
Wenn das Kabel altersbedingt nicht mehr sicher ist, frag doch mal den Eigentümer ob es ihm lieber wäre ein Risiko von einem Hausbrand einzugehen.
Teile ihm auch mit dass, ihr als EW keine Garantie zur sicheren Versorgung und gegen Unfallgefahren mehr gewährleisten können.
Ansonsten muss er diese Verantwortung übernehmen und es werde Vertraglich festgehalten.
Das neue Kabel hat auch eine Lebensdauer höher als ca.35 Jahre. Somit eine Längerfristige Anschaffung! :woohoo:

Ich weiß nicht ob mein Vorschlag Gesetzlich auch vertreten wird.
Meistens bei der Aussage: "Hausbrand"werden die Eigentümer kooperativer.

Gruß Lineman

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11 Jahre 10 Monate her #486 von Lichtbogen
Guten Tag

Meiner Meinung nach kommt es auch darauf an, wie das jeweilige EW-Reglement aussieht.

Bei uns ist es so, dass ein neuer Hausanschluss (Neubau) durch den Eigentümer bezahlt werden muss. Anschliessend geht das Kabel bis und mit HAK in den Besitz des EW's über und wird somit auch durch das EW unterhalten.

Für einen Austausch der Leitung gibt es bei uns zwei unterschiedliche Szenarien:
• Der Kunde benötigt mehr Strom aufgrund eines Umbaus oder z.B. eines Einbaus einer Wärmepumpe. Somit ist der Kunde Verursacher und muss die neue Zuleitung bezahlen.
• Das EW ist Verursacher (z.B. grössere Sanierung eines Strassenabschnittes). In einem solchen Fall ist es ev. vernünftiger einen Hausanschluss (Bleikabel) ebenfalls auszutauschen, man reduziert beispielsweise das Risiko für einen Piketteinsatz. In diesem Fall werden die Kosten durch das EW getragen, was jedoch klar reglementiert ist.

Gruss

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11 Jahre 10 Monate her #487 von OebeGuru
Sali Lichtbogen

Die Regelung bei uns ist genau die gleiche. Letzlich benötige ich Unterlagen. Kannst du mir das Reglement und die Schreiben welche ihr an die Kunden verschickt zusenden. (mit Funktion Datei hinzufügen)

Danke vielmals
OebeGuru

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