- Beiträge: 7
Arbeitsauftrag
9 Jahre 8 Monate her #1427
von Dave
Arbeitsauftrag wurde erstellt von Dave
Kurze Frage an alle:
Wie läuft es bei euch so mit schriftlichen Arbeitsaufträgen?
Für welche arbeiten erteilt Ihr schriftliche Arbeitsaufträge?
Laut Gesetz muss ja Praktisch jede Arbeit schriftlich erteilt werden.
Wir haben dieses Thema gerade an einer Sitzung besprochen, und sind uns nicht ganz einig wie wir das Handhaben möchten, da es ja auch mit einem grossen Aufwand verbunden ist. Hat irgend jemand evtl. Vorlagen wie es bei euch so gemacht wird damit wir einen Anhaltspunkt haben wie es andere so handhaben?
Vielen Dank für eure Antworten
Wie läuft es bei euch so mit schriftlichen Arbeitsaufträgen?
Für welche arbeiten erteilt Ihr schriftliche Arbeitsaufträge?
Laut Gesetz muss ja Praktisch jede Arbeit schriftlich erteilt werden.
Wir haben dieses Thema gerade an einer Sitzung besprochen, und sind uns nicht ganz einig wie wir das Handhaben möchten, da es ja auch mit einem grossen Aufwand verbunden ist. Hat irgend jemand evtl. Vorlagen wie es bei euch so gemacht wird damit wir einen Anhaltspunkt haben wie es andere so handhaben?
Vielen Dank für eure Antworten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
9 Jahre 8 Monate her #1428
von ScoutBoy
ScoutBoy antwortete auf Arbeitsauftrag
Also so wie ich Informiert bin muss sicherlich Arbeit AUS 1 und 2 schriftlich festgehalten werden. Bei uns machen wir das (noch)nicht da der aufwand viel zu gross ist.
Andere Erfahrungen ????
Andere Erfahrungen ????
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
9 Jahre 8 Monate her #1429
von Dave
Dave antwortete auf Arbeitsauftrag
Der Aufwand ist riesig, für ein kleines Werk fast nicht umsetzbar.
Aber wie es ja so ist, solange nichts passiert fragt sicherlich niemand nach dem schriftlichen Arbeitsauftrag. Jedoch bei einem Unfall oder grösseren Sachschaden wird dieser von der Versicherung, ESTI, Suva anscheinend verlangt
Aber wie es ja so ist, solange nichts passiert fragt sicherlich niemand nach dem schriftlichen Arbeitsauftrag. Jedoch bei einem Unfall oder grösseren Sachschaden wird dieser von der Versicherung, ESTI, Suva anscheinend verlangt
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Drosselspule
- Offline
- Premium Mitglied
Weniger
Mehr
- Beiträge: 81
9 Jahre 8 Monate her #1430
von Drosselspule
Drosselspule antwortete auf Arbeitsauftrag
Ein Hallo in die Runde
Arbeitsaufträge sind mit Arbeit verbunden. Mit einer passenden Vorlage, welche in wenigen Arbeitsschritten ausgefüllt werden kann sind diese in relativ kurzer Zeit erstellt. Wie Dave bereits geschrieben hat; Solange nichts passiert ist alles gut. Aber wenn etwas passiert, ist es von Vorteil etwas Schriftliches vorzuweisen.
In diesem Zusammenhang ist es passend, wenn wir zusammen ein entsprechendes Formular erstellen und in den Unternehmen anschliessend auch zur Anwendung kommen. Jeder soll seinen Beitrag leisten und am Formular mitwirken. Bin gespannt
Gruss
Drosselspule
Arbeitsaufträge sind mit Arbeit verbunden. Mit einer passenden Vorlage, welche in wenigen Arbeitsschritten ausgefüllt werden kann sind diese in relativ kurzer Zeit erstellt. Wie Dave bereits geschrieben hat; Solange nichts passiert ist alles gut. Aber wenn etwas passiert, ist es von Vorteil etwas Schriftliches vorzuweisen.
In diesem Zusammenhang ist es passend, wenn wir zusammen ein entsprechendes Formular erstellen und in den Unternehmen anschliessend auch zur Anwendung kommen. Jeder soll seinen Beitrag leisten und am Formular mitwirken. Bin gespannt
Gruss
Drosselspule
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
9 Jahre 8 Monate her #1435
von safety
safety antwortete auf Arbeitsauftrag
Hallo Dave
Für mich gibt es zwei Gesichtspunkte zu diesem Thema.
Natürlich sieht man als Chef oder Projektleiter zuerst nur den Mehraufwand und kaum einen Nutzen.
1. Gesetzlicher Gesichtspunkt
Auszug Starkstromverordnung
Art. 69 Technische Unterlagen
Der Betriebsinhaber einer Anlage erteilt dem Verantwortlichen der Arbeit grundsätzlich
einen schriftlichen Auftrag und stellt die notwendigen technischen Unterlagen
zur Verfügung. Für Arbeiten an Niederspannungsanlagen, zur Behebung von
Betriebsstörungen und in einfachen Fällen dürfen der Arbeitsauftrag und die notwendigen
Informationen mündlich erteilt werden.
Bei einem Personenunfall werden alle Behörden (ESTI, Suva, Polizei etc.) sich auf diesen Artikel beziehen.
Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, das ist so. Erste Frage vom ESTI beim Elektro-Unfall, wie wurde der Auftrag erteilt? Ist ein schriftlicher Auftrag vorhanden inkl. aller Unterlagen nach StV Art. 69 Absatz 2. Plan, Schema etc.
2. AVOR
Nach meiner Meinung rechnet sich der Aufwand für einen schriftlicher Auftrag inkl. Dokumentation.
A = Auftrag
Je nach Auftrag macht dieser der Projektleiter oder Chefmonteur oder Auftragsmanagement usw.
Der Auftragsersteller macht den schriftlicher Auftrag inkl. Unterlagen
V = Vorbereitung und O = Organisation
Der vollständige Auftrag kann mit dem Gruppenchef oder der Ausführungsverantwortlicher Person besprochen werden. Dank der Unterlagen kann man diese Besprechung effizienter durchführen.
R = Realisierung
Für die Monteure wird es einfacher den Auftrag gut und SICHER auszuführen.
Meiner Erfahrungen als Projektleiter sind nur positiv. Ich hatte als Projektleiter zwar in der Projektierungsphase mehr Aufwand für eine vollständige Dokumentation, aber in der Realisierungsphase hatte ich bedeutend weniger Rückfragen und Probleme.
Als SiBe machte ich die Erfahrung, dass bei Unfällen die Auftragserteilung oft unklar und nicht vollständig war.
Gruss
safety
Für mich gibt es zwei Gesichtspunkte zu diesem Thema.
Natürlich sieht man als Chef oder Projektleiter zuerst nur den Mehraufwand und kaum einen Nutzen.
1. Gesetzlicher Gesichtspunkt
Auszug Starkstromverordnung
Art. 69 Technische Unterlagen
Der Betriebsinhaber einer Anlage erteilt dem Verantwortlichen der Arbeit grundsätzlich
einen schriftlichen Auftrag und stellt die notwendigen technischen Unterlagen
zur Verfügung. Für Arbeiten an Niederspannungsanlagen, zur Behebung von
Betriebsstörungen und in einfachen Fällen dürfen der Arbeitsauftrag und die notwendigen
Informationen mündlich erteilt werden.
Bei einem Personenunfall werden alle Behörden (ESTI, Suva, Polizei etc.) sich auf diesen Artikel beziehen.
Aus meiner Erfahrung kann ich dir sagen, das ist so. Erste Frage vom ESTI beim Elektro-Unfall, wie wurde der Auftrag erteilt? Ist ein schriftlicher Auftrag vorhanden inkl. aller Unterlagen nach StV Art. 69 Absatz 2. Plan, Schema etc.
2. AVOR
Nach meiner Meinung rechnet sich der Aufwand für einen schriftlicher Auftrag inkl. Dokumentation.
A = Auftrag
Je nach Auftrag macht dieser der Projektleiter oder Chefmonteur oder Auftragsmanagement usw.
Der Auftragsersteller macht den schriftlicher Auftrag inkl. Unterlagen
V = Vorbereitung und O = Organisation
Der vollständige Auftrag kann mit dem Gruppenchef oder der Ausführungsverantwortlicher Person besprochen werden. Dank der Unterlagen kann man diese Besprechung effizienter durchführen.
R = Realisierung
Für die Monteure wird es einfacher den Auftrag gut und SICHER auszuführen.
Meiner Erfahrungen als Projektleiter sind nur positiv. Ich hatte als Projektleiter zwar in der Projektierungsphase mehr Aufwand für eine vollständige Dokumentation, aber in der Realisierungsphase hatte ich bedeutend weniger Rückfragen und Probleme.
Als SiBe machte ich die Erfahrung, dass bei Unfällen die Auftragserteilung oft unklar und nicht vollständig war.
Gruss
safety
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
9 Jahre 8 Monate her #1438
von GKN
GKN antwortete auf Re:Arbeitsauftrag
Teile absolut deine Meinung, find ich Klasse dein Text!
Gesendet mit der Tapatalk-App
Gesendet mit der Tapatalk-App
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Ladezeit der Seite: 0.271 Sekunden